Antrag der CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Meißen Wie im Ältestenrat abgestimmt, bringt die CDU-Fraktion nachfolgenden Antrag zum TOP: Haushaltsstrukturkonzept des Landkreises Meißen für die Haushaltsjahre 2026 bis 2030 ein:
Antrag:
Das Haushaltsstrukturkonzept wird in Bezug auf die Finanzierung der Musikschule des Landkreises wie folgt geändert:
Die bisherige Beschlusslage „Der Zuschuss an die Kreismusikschule wird ab dem Haushaltsjahr 2027 auf der Höhe des Haushaltsjahres 2026 >eingefroren<." wird durch nachfolgende Neuregelung ersetzt.
Neuregelung:
Das Verhältnis der aktuellen Finanzierungsanteile zur Deckung des Gesamtfinanzbedarfs der Musikschule durch Gebühren (Elternentgelte)./. Landkreis ./. Städte/Gemeinden wird auf dem Niveau des Jahresabschlusses 2024 eingefroren.
Der Landkreis wird sich aktiv werbend dafür einsetzen, dass die Städte und Gemeinden des Landkreises ihre Mitfinanzierung auf der Basis der geltenden Zweckvereinbarung entsprechend dynamisieren.
Der Landkreis wird sich zudem dafür einsetzen, dass Land und Kulturraum ihre Mitfinanzierungsanteile in der Zukunft ebenfalls dynamisieren.
Sollten Land und Kulturraum in der Zukunft höhere Finanzierungsanteile aufbringen, so mindert dies den nach Ziffer (2.1) zu deckenden Finanzierungsanteil und kommt damit allen drei Mitfinanzierungspartnern entsprechend ihrer Finanzteile zu Gute.
Die Betriebsleitung der Musikschule hat jährlich im Zuge der Feststellung des Jahresabschlusses über ihre Eigenbemühungen zur Minimierung der notwendigen Mitfinanzierungsanteile Dritter gegenüber dem Kreistag zu berichten.
Sollten das Land und/oder der Kulturraum ihre Mitfinanzierungsanteile entgegen aktuellem Stand zukünftig doch absenken, so ist durch den Kreistag neu über die Sicherung der Gesamtfinanzierung der Musikschule zu beschließen.
Begründung:
Das vom Kreistag mehrheitlich (CDU hat nicht zugestimmt) beschlossene Einfrieren der Mitfinanzierungsanteile des Landkreises ab dem Jahr 2027 auf dem Niveau des Jahres 2026 würde in der Konsequenz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass auch die Städte und Gemeinden sich nicht länger an die Dynamisierung ihrer Mitfinanzierungsanteile im Rahmen der Zweckvereinbarung gebunden fühlen.
Hinzu kommt die Nichterhöhung der Mitfinanzierungsanteile von Land und Kulturraum.
Im Ergebnis müssten sämtliche Kostenerhöhungen allein über die Gebühren, sprich durch die Eltern der Musikschüler, refinanziert werden.
Erste Hochrechnungen der Betriebsleitung der Musikschule zeigen, dass dies bereits im ersten Jahr zu Gebührensteigerungen von mehr als 20% führen würde.
Der Beirat der Musikschule hat sich daher mit einem Schreiben an alle Mitglieder des Kreistages mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Dieser Bitte soll mit diesem Beschluss nachgekommen werden.
Nur so kann aus Sicht der Antragsteller die Zukunft der Musikschule als möglichst niederschwelliges Angebot erhalten und gesichert werden. Zwar wären auch dann entsprechend der ersten Hochrechnungen der Betriebsleitung der Musikschule Gebührensteigerungen von etwas über 6% notwendig. Dies erscheint unter den gegebenen Umständen und den Finanzierungszwängen von Landkreis sowie Städte und Gemeinden jedoch gerade noch hinnehmbar. Anderenfalls sind massive Rückgänge
in den Schülerzahlen nahezu unvermeidlich, weil viele Elternhäuser dies nicht mehr tragen können oder zu tragen bereit sind. Die Musikschule würde sich von einem Breitenangebot zu einem Nischenangebot entwickeln, was langfristig ihre Daseinsberechtigung zerstören würde.
Der Kreistag wird um Zustimmung gebeten.
Radebeul, den 03.11.2025
Bert Wendsche
Fraktionsvorsitzender
CDU-Kreistagsfraktion