Kreistagssitzung am 12.12.2019 Antrag der CDU-Fraktion: Appell an den Landesgesetzgeber zur Änderung des § 16 SächsLKrO „Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit“

Der letzte und der vorletzte Kreistag haben sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie mit der Ablehnung eines Kreistagsmandates umzugehen sei. Dabei trat ein grundsätzlicher Konflikt zutage zwischen der Gewissensentscheidung von Kreisräten einerseits und der konkreten Gesetzeslage andererseits, der sich eigentlich nicht lösen ließ. Schließlich brachte die Beschlussfassung den Landrat noch in die missliche Lage, einem Kreistagsbeschluss widersprechen und einen Sonderkreistag einberufen zu müssen. Der Ausgangskonflikt geriet also auch noch zu einem Organkonflikt im Landkreis, den gewiss niemand gewollt hat. Wir meinen daher, dass der Landesgesetzgeber diesen Konflikt durch eine Änderung der Bestimmungen der Landkreisordnung zur Ablehnung eines Kreistagsmandates auflösen muss, und schlagen vor, dass bei der Ablehnung von Ehrenämtern, um die sich jemand aktiv beworben hat, nur die Gründe als berechtigt anerkannt werden, die nachweislich erst nach der Bewerbung um die ehrenamtliche Tätigkeit eingetreten sind. Um es noch einmal klar zu sagen: Ein Kreistags- oder Gemeinderatsmandat ist kein „freies Mandat“, sondern ein Ehrenamt, zu dessen Annahme der Bewerber im Falle der Wahl auch verpflichtet ist. Im Interesse des öffentlichen Vertrauens in die kommunale Selbstverwaltung und ihre demokratisch legitimierten Institutionen und um Kreisräte oder Gemeinderäte nicht länger in Gewissens- oder andere Konflikten zu stürzen, ist eine solche Klarstellung durch den Gesetzgeber überfällig, mindestens aber angeraten. Wir hoffen, dass dieser Appell bei Landtag und Staatsregierung Gehör findet. Das zu glauben mag vielleicht vermessen erscheinen, aber wir verstehen es als unsere Pflicht, den Gesetzgeber auf diesen Handlungsbedarf aufmerksam zu machen.